UVV-Prüfung


UVV für Flurförderzeugen (Gabelstapler und Lagertechnik)
Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubgerüsts, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungsgegenständen ab. Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen schwere Unfälle zur Folge haben. Sie müssen daher regelmäßig (einmal pro Jahr) auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht worden sind, überprüft werden. Hierfür sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, die von den Sachkundigen verlangt werden.

UVV Prüfung für: Stapler, Gabelstapler, Gebrauchtstapler
Die Rechtsgrundlage für die regelmäßige Kontrollen von Flurförderzeugen durch Sachkundige ist der §37 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D 27). Die Prüfungen sind nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal durchzuführen. Ein Bedarf für Prüfungen in kürzeren Abständen als 1 Jahr kann gegeben werden, wenn das Flurförderzeug z.B. über das gewöhnliche Maß hinaus eingesetzt oder unter erschwerte Bedingungen betrieben wird. Auch bei außergewöhnlichem Verschleiß oder bei Aussetzung einer übermäßigen Korrosion sollte das Flurförderzeug öfters geprüft werden. Dies gilt für Baumaschinen gem. BGV D40 entsprechend.